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   KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01   

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https://dejure.org/2002,17445
KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01 (https://dejure.org/2002,17445)
KG, Entscheidung vom 18.03.2002 - 20 U 10/01 (https://dejure.org/2002,17445)
KG, Entscheidung vom 18. März 2002 - 20 U 10/01 (https://dejure.org/2002,17445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Voraussetzungen für die Gewährung von Schmerzensgeld; Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 249; StGB § 218a
    Haftung des Arztes für Nichterkennen von Schädigungen des ungeborenen Kindes; Umfang des Schadensersatzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Da der Gesetzgeber in Folge der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1993, 1751 ff.) erforderlichen Neuregelung der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs die embryopatische Indikation aus dem Gesetz gestrichen hatte, hätte die Klägerin einen Schwangerschaftsabbruch lediglich aus medizinischen Gründen zum Schutz der Mutter gemäß § 218 a Abs. 2 StGB rechtmäßig abbrechen lassen können.

    Eine andere Interpretation ließe auch die verfassungsrechtliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Bestimmtheit der Regelung der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation (vgl. BVerfG NJW 1993, 1751 [1754, c) bb)]): "Für die Pflicht zum Austragen des Kindes folgt daraus, dass neben der hergebrachten medizinischen Indikation auch die kriminologische und - ihre hinreichend genaue Umgrenzung vorausgesetzt - die embryopatische Indikation als Ausnahmetatbestände vor der Verfassung Bestand haben können; für andere Notlagen gilt dies nur dann, wenn in ihrer Umschreibung die schwere des hier vorauszusetzenden sozialen oder psychisch-personalen Konflikts deutlich erkennbar wird, so dass - unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit betrachtet - die Kongruenz mit den anderen Indikationsfällen gewahrt bleibt (vgl. auch BVerfGE 39, 1 (50) = NJW 1975, 573 (577))") nicht zu.

  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]).

    Ehe Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beschäftigen sich mit der Rechtfertigung, dass nicht nur der erhöhte Pflegeaufwand bzw. "Mehrbedarf" sondern auch der weitere Unterhaltsaufwand für ein gesundes Kind zu zahlen ist, weil der schadensrechtliche Vergleich nicht die Geburt eines gesunden Kindes ist, sondern die Entscheidung der Eltern, dass das Kind nicht ausgetragen werden soll (vgl. BGHZ 124, 128 ff. = NJW 1994, 788 [790, 3.; 793, b)]; BGHZ 89, 95 ff. = NJW 1984, 658 [660; 5.]).

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]).

    Ehe Entscheidungen des Bundesgerichtshofs beschäftigen sich mit der Rechtfertigung, dass nicht nur der erhöhte Pflegeaufwand bzw. "Mehrbedarf" sondern auch der weitere Unterhaltsaufwand für ein gesundes Kind zu zahlen ist, weil der schadensrechtliche Vergleich nicht die Geburt eines gesunden Kindes ist, sondern die Entscheidung der Eltern, dass das Kind nicht ausgetragen werden soll (vgl. BGHZ 124, 128 ff. = NJW 1994, 788 [790, 3.; 793, b)]; BGHZ 89, 95 ff. = NJW 1984, 658 [660; 5.]).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Eine andere Interpretation ließe auch die verfassungsrechtliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Bestimmtheit der Regelung der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation (vgl. BVerfG NJW 1993, 1751 [1754, c) bb)]): "Für die Pflicht zum Austragen des Kindes folgt daraus, dass neben der hergebrachten medizinischen Indikation auch die kriminologische und - ihre hinreichend genaue Umgrenzung vorausgesetzt - die embryopatische Indikation als Ausnahmetatbestände vor der Verfassung Bestand haben können; für andere Notlagen gilt dies nur dann, wenn in ihrer Umschreibung die schwere des hier vorauszusetzenden sozialen oder psychisch-personalen Konflikts deutlich erkennbar wird, so dass - unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit betrachtet - die Kongruenz mit den anderen Indikationsfällen gewahrt bleibt (vgl. auch BVerfGE 39, 1 (50) = NJW 1975, 573 (577))") nicht zu.
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Ein wegen der Lebensstellung der Eltern höherer Unterhaltsaufwand ist daher ebenso wenig ersatzfähig wie ein Verdienstausfall der Eltern (vgl. BGHZ 76, 259 ff. = NJW 1980, 1452 ff. = DRspr I (123) 240 b; vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB , 59. Aufl., Vorbem v § 249 Rn. 48 c)).
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 299/95

    Kausalität eines Beratungsfehlers; Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Auch wenn der Gesetzgeber die embryopatische Indikation mittelbar über die medizinische Indikation einordnen wollte (vgl. dazu Tröndle NJW 1996, 3009, 3014 [IV. 2. a)], 3015 [3.
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Als Schätzungsgrundlage für diesen Existenzsicherungsbetrag ist auf den Regelbedarf für nichteheliche Kinder nach der jeweiligen RegelunterhaltsVO abzustellen (vgl. BGH NJW 1997, 1638 [1640; b) u. c)]; OLG Oldenburg OLGR 1998, 78 [79]; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 424 [426 f.]; Geiß-Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 3. Aufl., Rn. 159).
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Die Unzumutbarkeit der Schwangerschaft bzw. die Voraussetzungen für einen die Opfergrenze für die Schwangere überschreitenden Ausnahmetatbestand (vgl. dazu näher BGH NJW 2002, 886 [887, b) bb)]) sind damit nicht hinreichend dargelegt.
  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83

    Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener

    Auszug aus KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01
    Während nach der alten Rechtslage zu § 218 a StGB in der Rechtsprechung; der durch die Geburt eines Kindes entstehende Unterhaltsaufwand bei Vorliegen der Voraussetzungen einer embryopatischen Indikation oder einer Notlagenindikation als zurechenbarer Schaden angesehen wurde (vgl. zur embryopatischen Indikation BGH NJW 1984, 658; BGH NJW 1994, 788; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 235; zur Notlagenindikation BGH NJW 1985, 671 und 2752; BGH NJW 1995, 1609), ist dieser bei Vorliegen lediglich der Voraussetzungen der medizinische Indikation zum Schutz der Mutter wegen des (verfassungs- und gesetzeskonform auszulegenden) Schutzzwecks des Behandlungsvertrages grundsätzlich nicht zuerkannt worden (vgl. BGH NJW 1985, 2749 [2751 f.; B. I. 2]; vgl. auch BGH NJW 1995, 1609 [1610, II. 1. b) dd)]; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 294; Geiß/Greiner, B 161; Gehrlein NJW 2000, 1771 [1771 f.]).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 193/86

    Aufklärungspflicht des Arztes im Rahmen der Pränataldiagnostik; Voraussetzungen

  • OLG Düsseldorf, 26.07.1999 - 16 W 29/99

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Umfang des

  • OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97

    Gerichtliche Unterrichtungspflicht bezüglich Krankenunterlagen im

  • LG Köln, 01.07.1998 - 25 O 240/95

    Für ein nach pränatalem Diagnostikfehler geborenes behindertes Kind kann nur der

  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 U 10/96
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